Bei Gebäudeabbruch oder Sanierung müssen geschützte, gebäudebewohnende Arten berücksichtigt werden. Frühe Planung minimiert Risiken von Beeinträchtigungen und verhindert unnötige Bauverzögerungen.
Das Bundesnaturschutzgesetz legt den Schutz aller wildlebenden Tiere sowie spezielle Maßnahmen zum Artenschutz fest. Zudem sind europäische Richtlinien zu beachten. Hierbei werden nicht nur die Tiere selbst, sondern auch ihre Lebens- und Ruhestätten vor Schädigung oder Zerstörung geschützt. Das schließt Gebäude, in denen geschützte Arten leben, sowie die Nester, in denen sie brüten, mit ein. Die Verantwortung für diesen Schutz liegt bei den Vorhabenträgern und Eigentümern.
Unser Arbeitsprozess beginnt mit einer umfassenden Kartierung und Bestandsaufnahme, um eine solide Grundlage für die Bewertung und Planung zu schaffen, Das resultierende Gutachten dient der Naturschutzbehörde als Bewertungsgrundlage.
Zum Beispiel werden Bauarbeiten an einem Gebäude, an dem Mehlschwalben brüten, zurückgestellt, bis die Jungvögel flügge geworden sind. Dann kann ohne Störung der Brut abgebrochen oder saniert werden. Da die Schwalben im folgenden Frühjahr zurückkehren, benötigen sie aber wieder einen geeigneten Nistplatz. Ist diese Nistmöglichkeit nicht mehr vorhanden, muss im Voraus eine Alternative bereitgestellt werden.
Alll diese Aspekte erfordern sorgfältige Planung, Umsetzung und Abstimmung.
Nicht nur historische Gebäude sind betroffen, auch moderne Wohnhäuser, Wirtschaftsgebäuden oder Verkehrsbauwerken bieten Lebensraum für bedrohte Arten.
Seit 2015 sind wir Ihr zuverlässiger Partner im Artenschutz am Bau. Wir erstellen Fachgutachten, begleiten Baumaßnahmen und beraten Vorhabenträger. Zudem pflegen wir enge Zusammenarbeit mit Planern und Architekturbüros zusammen. Es ist unsere gemeinsame Verantwortung, eine lebendige Mitwelt zu erhalten. Artenschutz am Bau gehört einfach dazu.
Büro naturgeflatter
Christian Söder
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