Bei Abbruch oder Sanierung von Gebäuden ist auf geschützte gebäudebewohnende Arten Rücksicht zu nehmen. Eine frühzeitige Planung vermeidet Beeinträchtigungen und unnötige Bauverzögerungen.
Das Bundesnaturschutzgesetz regelt den Schutz aller wild lebenden Tiere und den besonderen Artenschutz. Darüber hinaus sind europäische Richtlinien zu beachten. Geschützt werden nicht nur die Tiere selbst, sondern auch ihre Lebens- und Ruhestätten vor Beschädigung oder Zerstörung. Dazu gehören auch Gebäude, in denen geschützte Arten leben, und die Nester, in denen sie brüten. Die Verantwortung für diesen Schutz liegt bei den Bauherren und Eigentümern.
Dabei sind nicht nur nur historische Gebäude betroffen, auch moderne Wohnhäuser, Wirtschaftsgebäude oder Ingenieurbauwerke bieten Lebensraum für gefährdete Arten.
Der Arbeitsprozess beginnt mit einer Kartierung und Bestandsaufnahme, um eine fundierte Grundlage für die Bewertung und Bauplanung zu gewährleisten. Das daraus resultierende Gutachten bildet die Entscheidungsgrundlage für die Naturschutzbehörde.
Die Umweltbaubegleitung verbindet Artenschutz und Bauvorhaben. Durch Beratung wird sichergestellt, dass die naturschutzrechtlichen Vorgaben eingehalten werden. Alle erforderlichen Maßnahmen werden koordiniert und dokumentiert.